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Steuerfreie Veräußerungsgewinne nach dem Ablauf von 12 Monaten

Mit dem Erwerb der Diamanten verfolgen die Käufer regelmäßig auch das Ziel, an zukünftigen Wertsteigerungen für Diamanten, ggf. durch einen späteren Verkauf, zu partizipieren. Veräußerungsgewinne der Diamanten, die nach Ablauf der sogenannten einjährigen Spekulationsfrist erzielt werden, können von den Käufern steuerfrei vereinnahmt werden.

Veräußerungsgewinne innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf Einkommensteuerliche Folgen können sich für die Käufer ergeben, wenn die Diamanten innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb wieder veräußert werden und dabei ein Veräußerungsgewinn entsteht.

Umsatzsteuer bei der Abholung und physischen Entnahme der Diamanten aus dem Zollfreilager. Werden die Diamanten nach der physischen Entnahme aus dem Zollfreilager von den Käufern in die Schweiz eingeführt, um sie z.B. dort in einem Bankschließfach zu lagern oder sie in der Schweiz zu Schmuckstücken verarbeiten zu lassen, fällt für die Käufer in der Schweiz eine Einfuhrsteuer in Höhe von derzeit 8 % an. Wenn die Diamanten anschließend in der Schweiz verbleiben, wird diese Einfuhrsteuer für die Käufer endgültig. Sollten die Käufer die Diamanten innerhalb von 30 Tagen nach der Übergabe und Einführung in die Schweiz in das Ausland ausführen, können sie einen Antrag auf Erstattung der Einfuhrsteuer bei den schweizerischen Steuerbehörden stellen. Die Käufer müssen dann zusätzlich die jeweiligen umsatzsteuerlichen Einfuhrbestimmungen des ausländischen Staates beachten. Bei einer Ausfuhr aus der Schweiz nach Deutschland fällt für die Käufer Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen unterliegen einer ständigen Entwicklung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich infolge einer zukünftigen geänderten Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltungsauffassung eine abweichende steuerliche Behandlung ergibt.

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Sie verfügen bei uns über reales Eigentum, über die Sie jederzeit frei verfügen können, ohne das andere dies rechtlich beeinflussen können.